Lohnt sich PR für kleine und mittelgroße Unternehmen?

Lohnt sich PR für KMU

Lohnt sich PR für kleine und mittelgroße Unternehmen?

„Wenn einer nicht mit dir redet,
dann will er damit etwas sagen.“

(Joachim Panten, 1947-2007, deutscher Publizist).

Bissendorf. Auch wenn Sie über Ihr Unternehmen bzw. über Ihre Produkte kaum bzw. nichts sagen oder schreiben, beeinflusst dies die Öffentlichkeit. Denn selbst ein „Schweigen“ wird wahrgenommen und interpretiert. Sehen Sie also Werbung und PR (Pressearbeit) als Chance, individuell, professionell und informativ aufzutreten. Stechen Sie mit attraktiv gestalteten PR-Maßnahmen aus der Masse heraus, um die Neugierde Ihrer Zielgruppe zu wecken.

Ob Privatabnehmer oder Unternehmen: Mittlerweile ist es üblich, dass der „Erstkontakt“ zwischen Anbietern und ihren Kunden im Internet erfolgt, welcher über eine Angebotseinholung entscheidet.  Deshalb sollten Sie Ihre relevanten Informationen ansprechend auf der Website bereit stellen. Um einen möglichst schnellen Aha-Effekt beim (potenziellen) Kunden auszulösen, sind u.a. Webdesign und Webgestaltung zwei wichtige Aspekte. Ein weiterer elementarer Faktor sind die Inhalte. Für den Online-Auftritt bedeutet dies: Zielgruppenorientierte Formulierungen sorgen für die Aufnahme des Dialogs und stärken die Kundenzufriedenheit.

Dennoch ist die Online-Kommunikation nur eine PR-Maßnahme von vielen. Anzeigen, Broschüren, Pressemitteilungen, Flyer usw. sind weitere effektvolle Mittel, um die Exklusivität Ihres Unternehmens hervorzuheben. Mithilfe dieser kundengerecht platzierten Kommunikationsinstrumente „reden“ Sie mit Ihren Kunden anstatt zu schweigen – und eine mögliche Fehlinterpretation wird umgangen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre „Visitenkarte“ individuell zu gestalten. Und auch bei weiteren – auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen – PR-Maßnahmen unterstützen wir Sie gerne. Außerdem bieten wir Ihnen eine unverbindliche Erstberatung an.

Um weitere Eindrücke sammeln zu können, finden Sie hier Informationen zu unserer PR-Beratung.

BLogbuch-Eintrag vom 02.08.2016
2023-02-15T12:28:36+01:00